FAQ
Um Antworten auf häufig gestellte Fragen zu verschiedenen Themen zu finden, wählen Sie bitte das entsprechende Thema aus.
Persönliche Daten
- Wie kann ich meine Adresse ändern?
Mit unserem Änderungsformular können Sie uns Ihre neue Adresse einfach und schnell per Post, Fax oder E-Mail mitteilen:
Hier geht es direkt zum Formular zur Änderung der Adresse - Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?
Mit unserem Änderungsformular können Sie uns Ihre neue Bankverbindung per Post, Fax oder eingescannt per E-Mail einreichen. Bitte denken Sie daran, den Auftrag zu unterschreiben. Über die Änderung Ihrer Bankverbindung bekommen Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Aus Sicherheitsgründen werden darin nicht alle Ziffern der IBAN angezeigt.
Hier geht es direkt zum Formular zur Änderung der Bankverbindung - Warum benötigt Wealthcap den Ausweis meines Ehepartners, wenn ich ein Gemeinschaftskonto für eine Ausschüttung nutzen möchte?
Aufgrund regulatorischer Vorgaben ist Wealthcap verpflichtet, alle Inhaber eines Kontos anhand eines gültigen Legitimationsdokuments zu identifizieren, bevor ein Konto als Ausschüttungsbankverbindung genutzt werden kann.
Laufzeit
- Gibt es eine feste Laufzeit bei einer Investmentgesellschaft?
Die Laufzeit einer Investmentgesellschaft ist im jeweiligen Gesellschaftsvertrag individuell geregelt.
Gesellschaften ab dem Auflagejahr 2015 haben in der Regel eine feste Laufzeit mit Verlängerungsoption. Ältere Investmentgesellschaften sind häufig auf unbestimmte Zeit gegründet und haben nur eine sogenannte Prognoselaufzeit. Diese Gesellschaften laufen so lange, bis die Investitionsobjekte (z. B. Immobilien, Flugzeuge, Beteiligungen an anderen Fondsgesellschaften) vollständig veräußert wurden. - Bekomme ich am Ende der Laufzeit mein angelegtes Kapital zurückgezahlt?
Eine Rückzahlung des Anlagebetrags in einer Summe am Ende der Laufzeit, wie z.B. bei festverzinslichen Wertpapieren, erfolgt grundsätzlich nicht.
Das eingezahlte Kapital wird bei einem geschlossenen Fonds dazu verwendet, die Investitionsobjekte zu erwerben (z. B. Immobilien, Flugzeuge). Rückzahlungen erfolgen ausschließlich über die Ausschüttungen.
Steuern und Gebühren
- Muss ich meine Ausschüttungen in der Steuererklärung angeben?
Nein, grundsätzlich sind Ausschüttungen nicht in der Steuererklärung anzugeben.
Eine Aussschüttung stellt handelsrechtlich eine Entnahme aus der Investmentgesellschaft dar. Einmal pro Jahr wird von der Investmentgesellschaft ein steuerliches Ergebnis anhand der Einnahmen der Investmentgesellschaft festgestellt und den Anlegern schriftlich mitgeteilt. - Was muss ich in der Steuererklärung angeben?
Nur die den Anlegern einmal pro Jahr von Wealthcap schriftlich mitgeteilten steuerlichen Ergebnisse sind für die Steuererklärung relevant. - Muss ich auf das steuerliche Ergebnis meiner Beteiligung warten, um meine persönliche Steuererklärung abgeben zu können?
Nein. Sie können Ihre Steuererklärung unabhängig von unserer steuerlichen Ergebnismitteilung jederzeit abgeben. Das auf Sie entfallende anteilige Ergebnis wird automatisch an Ihr Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Auf den Zeitpunkt dieser amtsinternen Meldung haben wir keinen Einfluss.
Sollten Sie nicht in Deutschland steuerpflichtig sein, erfolgt keine amtsinterne Meldung an ein ausländisches Finanzamt. - Wieso weicht das steuerliche Ergebnis von der erhaltenen Ausschüttung ab?
Ausschüttung und steuerliches Ergebnis sind getrennt voneinander zu betrachtende Größen. Die Höhe der Ausschüttung unterscheidet sich vom steuerlichen Ergebnis der Investmentgesellschaft, weil beide auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen basieren. Die Ausschüttungen erfolgen aus frei verfügbarer Liquidität der Gesellschaft. Das steuerliche Ergebnis stellt den steuerlichen Gewinn der Investmentgesellschaft dar, der von den Anlegern anteilig zu versteuern ist – unabhängig davon, ob aus der Liquidität Ausschüttungen erfolgen oder nicht.
Weitere Infos dazu finden Sie hier: Anlegerinformation ‚Ausschüttung vs. steuerliches Ergebnis‘ - Was ist der sogenannte Progressionsvorbehalt?
Beim Progressionsvorbehalt werden ausländische Einkünfte den inländischen Einkünften des Anlegers hinzugerechnet. Anschließend wird geprüft, welcher Durchschnittssteuersatz auf Grundlage der zusammengerechneten Einkünfte anzuwenden ist. Dieser sich ergebende ggf. höhere Durchschnittssteuersatz wird dann jedoch nur auf die inländischen Einkünfte angewendet - Was sind Sonderwerbungskosten/Sonderbetriebsausgaben?
Sonderwerbungskosten/Sonderbetriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem eindeutigen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Fondsbeteiligung stehen und von den Anlegern persönlich getragen werden. Beispiele hierfür sind Darlehenszinsen für eine bestehende Anteilsfinanzierung, Notarkosten bei Handelsregistereintragungen oder Gebühren für Umschreibungen.
Sonderwerbungskosten/Sonderbetriebsausgaben können nur im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der Investmentgesellschaft geltend gemacht werden und müssen daher jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres schriftlich eingereicht werden. Eine ggf. auch nachträgliche Geltendmachung im Rahmen der individuellen steuerlichen Veranlagung der Anleger ist nicht möglich.
Weitere Infos finden Sie hier: Anlegerinformationen ‚Sonderwerbungskosten‘ und ‚Sonderbetriebsausgaben‘ - Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen, um den Abzug von Abgeltungssteuer zu vermeiden?
Nein, da die Fondsgesellschaft Kapitaleinkünfte im eigenen Namen erzielt.
Ein persönlicher Steuerfreibetrag wird durch das Finanzamt im Rahmen der individuellen Steuerveranlagung automatisch berücksichtigt. - Ich habe einen US-Immobilienfonds gezeichnet. Welche Unterlagen muss ich zur Beantragung einer US-Steuernummer einreichen?
Für die Beantragung einer US-Steuernummer können Sie entweder eine Kopie Ihres Reisepasses oder eine Kopie Ihres Personalausweises zusammen mit einer Kopie Ihres Führerscheins oder eine Kopie Ihres Personalausweises zusammen mit einem Auszug aus dem Geburtenregister (keine Kopie) einreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Kopien von einer entsprechenden Behörde beglaubigt sein müssen (Einwohnermeldeamt, Fahrerlaubnisbehörde, Standesamt). Eine Bestätigung der Dokumente durch einen Bankmitarbeiter ist aufgrund amerikanischer Vorschriften nicht möglich.
Weitere Details zur Beantragung finden Sie hier: Anlegerinformation ‚Beantragung einer US-Steuernummer‘ - Was ist eine Selbstauskunft zu FATCA und CRS?
FATCA steht für “Foreign Account Tax Compliance Act” und ist ein US-Steuergesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit von in den USA steuerpflichtigen Personen.
CRS steht für “Common Reporting Standard”. Dabei handelt es sich um einen internationalen Standard zum automatischen Austausch von Steuerinformationen.
Zielsetzung beider Regularien ist die Verhinderung grenzüberschreitenden Steuerbetrugs sowie die Förderung der Steuerehrlichkeit.
Auch wenn Sie selbst in keinem anderen Land als Deutschland steuerpflichtig oder wohnhaft sind, sind wir verpflichtet, unsere Anleger hinsichtlich FATCA und CRS zu prüfen. Zu diesem Zweck bestätigen Sie als Kunde Ihre Steuerdaten auf dem Formular Selbstauskunft.
Hier geht es zur steuerlichen Selbstauskunft
Ausschüttungen
- Muss ich meine Ausschüttungen in der Steuererklärung angeben?
Nein, grundsätzlich sind Ausschüttungen nicht in der Steuererklärung anzugeben.
Eine Aussschüttung stellt handelsrechtlich eine Entnahme aus der Investmentgesellschaft dar. Einmal pro Jahr wird von der Investmentgesellschaft ein steuerliches Ergebnis anhand der Einnahmen der Investmentgesellschaft festgestellt und den Anlegern schriftlich mitgeteilt. - Wieso weicht das steuerliche Ergebnis von der erhaltenen Ausschüttung ab?
Ausschüttung und steuerliches Ergebnis sind getrennt voneinander zu betrachtende Größen. Die Höhe der Ausschüttung unterscheidet sich vom steuerlichen Ergebnis der Investmentgesellschaft, weil beide auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen basieren. Die Ausschüttungen erfolgen aus frei verfügbarer Liquidität der Gesellschaft. Das steuerliche Ergebnis stellt den steuerlichen Gewinn der Investmentgesellschaft dar, der von den Anlegern anteilig zu versteuern ist – unabhängig davon, ob aus der Liquidität Ausschüttungen erfolgen oder nicht.
Weitere Infos finden Sie hier: Anlegerinformation ‚Ausschüttung vs. steuerliches Ergebnis‘ - Warum finden bei einigen Fonds Ausschüttungen von Objektgesellschaften an die jeweilige Investmentgesellschaft statt?
Bei einzelnen Fonds hält die Investmentgesellschaft das Eigentum an Objekten nicht direkt, sondern ist an der Objektgesellschaft des Objekts beteiligt. Daher werden die Erträge (z. B. Mieteinnahmen) in der Objektgesellschaft erwirtschaftet und über eine Ausschüttung an die Investmentgesellschaft weitergeleitet. Da ein Anleger an der Investmentgesellschaft auch indirekt Gesellschafter der Objektgesellschaft ist, muss in der schriftlichen Abstimmung auch separat für die Objektgesellschaft abgestimmt werden. Bei neueren Investmentgesellschaften ab dem Auflagejahr 2015 übernimmt die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Abstimmung auf Ebene der Objektgesellschaft. Eine separate Abstimmung durch die Anleger ist hier nicht mehr erforderlich. - Bekomme ich am Ende der Laufzeit mein angelegtes Kapital zurückgezahlt?
Eine Rückzahlung des Anlagebetrags in einer Summe am Ende der Laufzeit, wie z.B. bei festverzinslichen Wertpapieren, erfolgt grundsätzlich nicht.
Das eingezahlte Kapital wird bei einem geschlossenen Fonds dazu verwendet, die Investitionsobjekte zu erwerben (z. B. Immobilien, Flugzeuge). Rückzahlungen erfolgen ausschließlich über die Ausschüttungen. - Warum benötigt Wealthcap den Ausweis meines Ehepartners, wenn ich ein Gemeinschaftskonto für eine Ausschüttung nutzen möchte?
Aufgrund regulatorischer Vorgaben ist Wealthcap verpflichtet, alle Inhaber eines Kontos anhand eines gültigen Legitimationsdokuments zu identifizieren, bevor ein Konto als Ausschüttungsbankverbindung genutzt werden kann.
Ausschüttungsübersicht Flex-Cash
- Ich benötige Hilfe beim Ausfüllen der Ausschüttungsübersicht. Was nun?
Schauen Sie sich gerne unseren Flex-Cash-Erklärfilm an. Der Film zeigt Ihnen, wie’s geht und unterstützt Sie beim Ausfüllen des Formulars.
Zum Flex-Cash-Erklärfilm - Muss ich das Flex-Cash-Formular auf jeden Fall zurückschicken?
Nein. Das Formular muss nur zurückgesendet werden, sofern eine Auszahlung gewünscht ist, die NICHT mit der vorgemerkten Ausschüttung in Spalte 8 übereinstimmt. - Ich möchte dieses Jahr die Ausschüttung nicht auszahlen lassen. Was kann ich tun?
Wenn die Ausschüttung abweichend von der Grundweisung nicht entnommen werden soll, tragen Sie hierzu bitte 0,00 in die Spalte 9 ein. Bitte achten Sie darauf, dass ein einfacher Strich nicht eindeutig ist, da dies auch bedeuten kann, dass keine Änderung im Vergleich zur Spalte 8 gewünscht ist. - Bis wann muss ich das Formular zurückschicken?
Das unterzeichnete Formular muss spätestens am 18.06. bei Wealthcap eingehen. - Kann ich das Formular auch nach dem 18.06. einreichen?
Eine nachträgliche Entnahme ist leider nicht möglich. Die Weisung auf einem nach dem 18.06. eingegangenen Formular kann erst zum 30.6. des nächsten Jahres berücksichtigt werden. - In welcher Form kann ich das Formular einreichen?
Das Formular können Sie per Post, per Fax oder per E-Mail bei uns einreichen. Bitte beachten Sie, dass nur vom Anleger oder einem entsprechend Bevollmächtigten unterzeichnete Formulare gültig sind. - Kann ich das Formular anstelle des Anlegers unterschreiben, wenn dieser nicht unterschreiben kann?
Grundsätzlich ist das Formular vom Anleger eigenhändig zu unterzeichnen. Sollte der Anleger hierzu nicht in der Lage sein, kann das Formular nur von einem Bevollmächtigten unterzeichnet werden. In diesem Fall senden Sie bitte die Vollmacht zusammen mit dem Formular an Wealthcap. - Werden nicht entnommene Beträge automatisch ausgezahlt, wenn ich den Anteil verkauft/gekündigt habe?
Ja. Wenn Sie zum 31.12. eines Jahres aufgrund einer Kündigung oder eines Verkaufs aus der Fondsgesellschaft ausscheiden, werden die nicht entnommenen Beträge zum 30.06. des folgenden Jahres automatisch an Sie überwiesen. - Ich habe sowohl einzelne Fondsanteile sowie Fondsanteile gemeinsam mit meinem Ehepartner. Wieso sehe ich nicht alle Anteile auf dem Flex-Cash-Formular?
Die Übersicht auf dem Flex-Cash-Formular ist je Anleger dargestellt. Wenn Sie eine gemeinschaftliche Beteiligung haben, erscheint diese auf einem separaten Formular für die gemeinschaftlich Beteiligten. - Reicht es, wenn bei Gemeinschaftsbeteiligungen einer der beiden Zeichner unterschreibt?
Nein. Bei Gemeinschaftszeichnungen ist das Formular grundsätzlich von beiden Anlegern bzw. einem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. - Ich habe laut Formular noch einen offenen Posten, möchte aber trotzdem Geld entnehmen. Ist das möglich?
Leider nein. Solange der vereinbarte Anlagebetrag noch nicht vollständig eingezahlt ist, können Ausschüttungen nicht entnommen werden. Diese werden dem Anlagebetrag zugerechnet und verringern den offenen Posten. - Bei Ihnen ist vorgemerkt, dass ich mein Geld grundsätzlich nicht entnehmen möchte. Ich hätte aber gerne jedes Jahr eine Auszahlung, ohne dass ich das Formular zurücksenden muss. Was kann ich tun?
In unserem System ist eine grundsätzliche Weisung hinterlegt, ob automatisch ausgezahlt werden soll oder nicht. Diese können Sie jederzeit durch einen schriftlichen Auftrag ändern. Hierzu senden Sie uns einen unterzeichneten Auftrag „Bitte ändern Sie meine Grundweisung in der Art, dass künftig immer ausgeschüttet (oder „künftig immer wieder angelegt“) wird“. - Was passiert mit den nicht entnommenen Ausschüttungen?
Die nicht entnommenen Ausschüttungen werden auf ein separates Kapitalkonto gebucht und zu dem im jährlichen Anschreiben genannten variablen Zinssatz verzinst.
- Ich möchte nähere Informationen zum Geldwäschegesetz. Was nun?
Schauen Sie sich dazu gerne unseren Erklärfilm an. Hier haben wir die wichtigen Informationen für Sie aufbereitet.
Zum Erklärfilm - Was ist das Geldwäschegesetz?
Die Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG) sollen den Missbrauch des Finanzsystems durch Verschleierung und Verschiebung von Vermögenswerten illegaler Herkunft sowie Finanzierung von Terrorismus verhindern. Solche kriminellen Aktivitäten können nicht nur die Reputation und Solidität eines Unternehmens bedrohen, sondern auch die Integrität und Stabilität des gesamten Finanzplatzes gefährden. - Warum muss Wealthcap eine Prüfung vornehmen?
Wealthcap ist verpflichtet, die Anleger, gegebenenfalls für diese auftretenden Personen und wirtschaftlich Berechtigte vor Begründung der Geschäftsbeziehung zu identifizieren und die erhobenen Dokumente, Daten und Informationen regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen. - Bei der Zeichnung wurde ich damals von meinem Bankberater identifiziert. Warum muss das jetzt noch einmal erfolgen?
Wealthcap ist gesetzlich verpflichtet, auch nach Begründung der Geschäftsbeziehung sicherzustellen, dass die erhobenen Dokumente, Daten und Informationen der Anleger im angemessenen zeitlichen Abstand aktualisiert werden. - Aus welchem Grund benötigen Sie meine sämtlichen Vornamen?
Um die Identifizierung der Anleger zuverlässig vornehmen zu können und insbesondere Verwechslungen infolge Namensgleichheit auszuschließen, benötigen wir von unseren Anlegern die Angabe sämtlicher Vornamen. - Warum muss ich meine Staatsangehörigkeiten angeben?
Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass bei der Identifizierung von Anlegern, gegebenenfalls für diese auftretenden Personen und wirtschaftlich Berechtigten die Staatsangehörigkeit zu erheben ist. Dies ermöglicht eine zuverlässige Identifizierung und vermindert die Verwechslungsgefahr. - Weshalb ist von mir eine Ausweiskopie einzureichen?
Die geldwäscherechtliche Identifizierung umfasst die Feststellung der Identität durch Erheben von Angaben sowie die Überprüfung der Identität. Aus diesem Grund sieht das Geldwäschegesetz vor, dass die Identitätsüberprüfung auf Basis eine gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, zu erfolgen hat. - Wozu benötigt Wealthcap meine Angaben zum Beruf und der Branche, in der ich tätig bin?
Was hat das mit dem Geldwäschegesetz zu tun?Die Wealthcap ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung ein Risikomanagementsystem einzurichten und in diesem Rahmen Beruf und Branche der Anleger zu erfassen. - Was mache ich, wenn ich meine Branche in dem Formular nicht finde?
Ist in dem Formular die Branche, in der Sie tätig sind, nicht zu finden, so wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuung der Wealthcap.
Kontaktdaten:
Telefon: 089 678 205-565
E-Mail: gwg@wealthcap.com (bitte Zeichnernummer angeben) - Bisher haben Sie mir meine Ausschüttungen auf mein Konto überwiesen. Warum ist die weitere Auszahlung von der fristgerechten Rücksendung des Abfragebogens abhängig?
Wealthcap ist aufgrund der Vorgaben des Geldwäschegesetzes verpflichtet, die erhobenen Dokumente, Daten und Informationen im angemessenen zeitlichen Abstand zu aktualisieren. Um die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen, werden bei nicht fristgerechter Rücksendung des aktualisierten oder bestätigten Abfragebogens auch Auszahlungen vorübergehend gesperrt. - Mein bei Ihnen hinterlegter Ausweis ist noch gültig und ich habe auch keinen anderen. Warum schauen Sie nicht in ihre Unterlagen?
Der Gesetzgeber knüpft die Aktualisierungsverpflichtung für geldwäscherechtlich relevante Daten nicht an die Gültigkeitsdauer eines Ausweises. Vielmehr müssen wir Sie persönlich bitten ihre relevanten Daten uns gegenüber zu bestätigen bzw. zu aktualisieren. - Was passiert, wenn ich keine Unterlagen einreiche?
Sollten wir keine oder nur unvollständige Unterlagen erhalten, behalten wir uns vor, bis zum Eingang der Unterlagen keine weiteren Ausschüttungen bzw. Zahlungen vorzunehmen. - Mein Ausweis ist abgelaufen. Was soll ich tun?
Die geldwäscherechtliche Identifizierung kann nur auf Basis eines gültigen amtlichen Ausweises vorgenommen werden. Es ist daher erforderlich, dass Sie einen neuen Ausweis bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen. Bitte senden Sie uns das Formular mit Ihrer Ausweiskopie erst zurück, wenn Ihnen auch der neue Ausweis vorliegt. - Ich bin von der Ausweispflicht befreit. Welche Unterlage wird dann benötigt?
In diesem Fall senden Sie uns bitte eine Kopie Ihrer amtlichen Bestätigung bezüglich der Befreiung von der Ausweispflicht. - Mein Name hat sich geändert. Wie kann ich dies mitteilen?
Korrigieren Sie Ihren Namen einfach auf dem Formular und senden uns einen offiziellen Nachweis über die Namensänderung zu (Kopie der Eheurkunde, Namensurkunde etc.).
Sofern die Namensänderung bereits aus Ihrem Ausweis ersichtlich ist, benötigen wir keine weiteren Nachweise. - Kann ich mehrere berufliche Tätigkeiten oder Branchen angeben?
Sie können zwei verschiedene berufliche Tätigkeiten und bis zu drei Branchen angeben. Sollten Sie mehr Branchen bedienen, dann geben Sie bitte Ihre drei Hauptbranchen an. - Mein Fonds befindet sich in Liquidation. Ist das Ausfüllen des Formulars wirklich noch erforderlich?
Ja. Auch in diesem Fall ist Wealthcap verpflichtet, eine Prüfung und Aktualisierung Ihrer Daten vorzunehmen. - Aus gesundheitlichen Gründen benötige ich Hilfe beim Ausfüllen des Formulars und / oder kann auch nicht unterschreiben. Was mache ich?
Bitte füllen Sie das Formular mit Hilfe eines Angehörigen oder einer sonstigen geeigneten Person aus, die das Formular für Sie in Ihrem Namen unter Kenntlichmachung der Vertretung unterschreibt. - Ich benötige weitere Hinweise zum Ausfüllen des Formulars oder zum Versand. Was nun?
Wir haben für Sie eine Ausfüllhilfe mit Musterbeispiel sowie entsprechende Versandhinweise zusammengestellt. - Wo finde ich das Formular zur Abfrage der persönlichen Daten?
Das Formular erhalten Sie von uns per Post. Wenn Sie ein weiteres Formular benötigen, kommen Sie hier direkt zum Formular oder Sie schauen in unserem Download-Center vorbei. - Ich hätte gerne eine Übersicht über die Beantwortung der Fragen zur gesetzlichen Aktualisierung geldwäscherechtlich relevanter Daten. Ist das möglich?
Wir haben die oben aufgeführten Fragen und Antworten zu diesem Thema in einem Dokument für Sie zusammengestellt. Hier kommen Sie direkt zur Anlegerinformation Gesetzliche Aktualisierung geldwäscherechtlich relevanter Daten
Fonds bzw. Beteiligung
- Was ist der Unterschied zwischen einem Direktkommanditisten und einer Treugeberbeteiligung?
Ein Direktkommanditist ist mit seinem Namen, Wohnort und Geburtsdatum in das öffentlich einsehbare Handelsregister eingetragen. Er ist damit unmittelbar an der Investmentgesellschaft beteiligt.
Bei einer Treugeberbeteiligung erfolgt die Beteiligung mittelbar über die Treuhandgesellschaft.
Gesellschaftsvertraglich haben Direktkommanditisten und Treugeber die gleichen wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Rechte und Pflichten. Durch die Eintragung als Direktkommanditist in das Handelsregister entstehen für den Anleger Zusatzkosten (Notar, Handelsregister/Amtsgericht), jedoch keine gesellschaftsrechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteile. Daher entscheiden sich die Anleger in der Regel für die Form der Treugeberbeteiligung. - Warum finden bei einigen Fonds Ausschüttungen von Objektgesellschaften an die jeweilige Investmentgesellschaft statt?
Bei einzelnen Fonds hält die Investmentgesellschaft das Eigentum an Objekten nicht direkt, sondern ist an der Objektgesellschaft des Objekts beteiligt. Daher werden die Erträge (z. B. Mieteinnahmen) in der Objektgesellschaft erwirtschaftet und über eine Ausschüttung an die Investmentgesellschaft weitergeleitet. Da ein Anleger an der Investmentgesellschaft auch indirekt Gesellschafter der Objektgesellschaft ist, muss in der schriftlichen Abstimmung auch separat für die Objektgesellschaft abgestimmt werden. Bei neueren Investmentgesellschaften ab dem Auflagejahr 2015 übernimmt die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Abstimmung auf Ebene der Objektgesellschaft. Eine separate Abstimmung durch die Anleger ist hier nicht mehr erforderlich. - Welchen Wert hat meine Fondsbeteiligung?
Bei Ihrem Fondsanteil handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, für die keine laufende Bewertung vorgenommen wird.
Erben und Verschenken
- Der Anleger einer Beteiligung ist verstorben und ich bin Erbe. Was muss ich tun?
Details zu der Abwicklung eines Erbfalles und den von uns benötigten Unterlagen finden Sie hier.
Informationen zu oft gestellten Fragen vom Erbanspruch bis zu den benötigten Formularen finden Sie hier. - Sie sind Anleger und möchten Ihre Beteiligung verschenken. Was ist zu tun?
Details zu der Abwicklung einer Schenkung und den von uns benötigten Unterlagen finden Sie hier.
Kündigung
- Kann ich meine Beteiligung kündigen?
Im Gesellschaftsvertrag der Investmentgesellschaft ist geregelt, ob und unter welchen Bedingungen ein Kündigungsrecht besteht. - Was muss ich tun, wenn ich meine Beteiligung kündigen möchte und was passiert dann?
Eine Kündigung muss schriftlich mit Ihrer Unterschrift unter Berücksichtigung der im Gesellschaftsvertrag angegebenen Kündigungsfristen bei Wealthcap eingereicht werden.
Über den Eingang bzw. die Vormerkung der Kündigung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.
Wenn ein Anleger sein gesellschaftsverträgliches Kündigungsrecht ausübt und aus der Investmentgesellschaft ausscheidet, hat er einen Anspruch auf das sogenannte Abfindungs-/Auseinandersetzungsguthaben, das zu einem späteren Zeitpunkt, frühestens nach Erstellung des Jahresabschlusses der Investmentgesellschaft zum Kündigungstermin, ausgezahlt wird.
Weitere Details zur Abwicklung einer Kündigung finden Sie hier: - Was ist ein Auseinandersetzungs- oder Abfindungsguthaben?
Das sogenannte Abfindungs- oder Auseinandersetzungsguthaben berechnet sich aus dem Verkehrswert der Beteiligung zum Stichtag der Kündigung bzw. nach im Gesellschaftsvertrag festgelegten Regelungen.
Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hierbei um den Anteil an der Gesellschaft, der dem Anleger zum Kündigungstermin zusteht. Dieser wird aus dem Jahresabschluss des Kündigungsjahres ermittelt und steht daher frühestens zum Ende des Folgejahres der Kündigung fest. Zum Zeitpunkt der Kündigung kann daher über die mögliche Höhe des Guthabens keine Auskunft gegeben werden. - Welche Alternative zur Kündigung gibt es, um meine Beteiligung vorzeitig zu beenden?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihre Beteiligung über einen sogenannten Zweitmarkt zu veräußern. Gerne begleiten wir Sie bei der Veräußerung mit unserem Wealthcap ZweitmarktService.
Details dazu finden Sie hier.
Zweitmarkt
- Ich möchte meine Beteiligung über den Zweitmarkt verkaufen. Was muss ich tun?
Details zur Abwicklung eines Zweitmarktverkaufes und den benötigten Unterlagen finden Sie hier.
Weitere Themen
- Ich habe noch ein Zertifikat meines Fonds in meinem Depot bei der Bank. Ist das erforderlich?
Nein. Geschlossene Fonds sind keine Wertpapiere im Sinne des WpHG bzw. des DepotG. Das bei Ihrer Bank hinterlegte Zertifikat verbrieft keinerlei Werte oder Rechte. Sie können sich das Zertifikat von Ihrer Bank entweder ausliefern lassen und dieses zu Ihren Unterlagen nehmen oder die Bank bitten, das Zertifikat “wertlos auszubuchen”.