Feedback
Ihre Meinung ist uns wichtig
Wir freuen uns über Ihr Feedback und Ihre Anregungen. Bitte beachten Sie, dass Wealthcap mit diesem Formular keine Aufträge zu geschäftlichen Transaktionen wie z.B. Beteiligungsangeboten, Zahlungsaufträgen o. Ä. entgegen nimmt. Jedes Feedback, auch in Form einer Beschwerde, wird natürlich kostenfrei bearbeitet.
Zusammenfassung der wesentlichen Anlegerrechte
Beschwerdemanagement bei Wealthcap -
Bei uns steht der Kunde an erster Stelle
Qualität bedeutet auch Qualität in der Kundenbetreuung. Wir bei Wealthcap möchten für unsere Kunden Bestleistungen erzielen – jeden Tag. Mit den Organisationsbereichen „Kundenbetreuung“ und „Kundenmanagement“ richten wir den Fokus auf die individuellen Bedürfnisse von Interessenten, Kunden sowie langjährigen Anlegern und bieten bedarfsgerechte Services in Form persönlicher Anlaufstellen, zeitnaher Rückmeldung sowie umfassender Regelbetreuung.
Wealthcap steht für eine zeitnahe und empfängerorientierte Beantwortung von Kundenbeschwerden unter Einhaltung der für die gesamte UniCredit geltenden Service Level Agreements: Unser Anspruch ist es, Beschwerden in maximal 10 Arbeitstagen zu lösen.
Jeder Kunde, der Wealthcap schriftlich oder elektronisch eine Beschwerde zukommen lässt, erhält am selben Tag eine Eingangsbestätigung inklusive voraussichtlichem Datum der Beantwortung, sollte seinem Anliegen nicht unmittelbar nachgekommen werden können. Konnte die Bearbeitung nach fünf Arbeitstagen noch nicht abgeschlossen werden, erhält der Kunde einen Zwischenstatus.
Im Rahmen unsers Kundenzufriedenheitsmanagements analysieren und überprüfen wir regelmäßig, ob der Wealthcap Kundenservice den aktuellen Wünschen und Bedürfnissen gerecht wird. Rückmeldung, die wir nutzen, um unsere Produkte und unseren Service stetig zu verbessern – im Sinne unserer Kunden.
Bitte nutzen Sie das Kontakt-Formular am Ende dieser Seite. Zum Kontaktformular
Mitglied der Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Die Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen ist die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds.
Sie ist eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitfällen zwischen Anlegern und Anbietern geschlossener Fonds.
Hier können Meinungsverschiedenheiten schnell und unbürokratisch beigelegt werden.
• Die Ombudsstelle steht den Anlegern der bsi-Mitgliedsunternehmen offen.
• Mit ihrer Einrichtung legt der bsi einen weiteren Grundstein für noch mehr Transparenz und Offenheit.
Anleger geschlossener Fonds können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn sie der Auffassung sind, im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung sei ihnen ein Nachteil entstanden.
• Dabei gibt ihnen das Ombudsverfahren die Möglichkeit der objektiven und unbürokratischen Schlichtung individueller Streitfälle.
• Ziel des Verfahrens ist der Interessenausgleich zwischen den Beteiligten.
• Für den Anleger ist das Verfahren kostenlos, er trägt lediglich die ihm selbst entstehenden Kosten (z.B. für Porto und Telefon).
Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.
Postfach 61 02 69
10924 Berlin
Telefon: +49 30 25 76 16 90
Telefax: +49 30 25 76 16 91
E-Mail: info@ombudsstelle.com
Internet: www.ombudsstelle.com
Bitte wenden Sie sich mit einem Problem zunächst an uns, bevor Sie ein Verfahren bei der Ombudsstelle einleiten. Vieles lässt sich in der Regel auf diesem Wege klären, wir helfen Ihnen immer gerne weiter.
Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung
Dem Anleger stehen neben den Schlichtungsverfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung und dem individuellen regulären ordentlichen Rechtsweg auch sogenannte Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung zur Verfügung:
1. Die zivilprozessuale Musterfeststellungsklage gemäß den §§ 606 ff. der Zivilprozessordnung.
Das Kapitalanleger-Musterverfahren gemäß dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz („KapMuG“).
Vermittlung von Beteiligungsangeboten über Online-Vertriebskanäle
Die Europäische Kommission stellt für Online-Verträge im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Als E-Mail-Adresse des Unternehmens kann hierbei anleger@wealthcap.com eingesetzt werden.
Missstände erkennen und beheben - Whistleblowing System für Mitarbeiter:innen, Geschäftspartner und andere externe Dritte
Wealthcap legt Wert darauf, dass Missstände erkannt und behoben werden. Um auf Missstände hinzuweisen, haben wir ein Hinweisgeber-System (Whistleblowing-System) zur Verarbeitung von Hinweisen über Regelverstöße, Betrugsfälle und wirtschaftskriminelle Handlungen eingerichtet.
Durch eine umfassende und nachhaltige Compliance-Organisation setzt sich Wealthcap permanent und mit Nachdruck dafür ein, potentiellen Risiken frühzeitig entgegenzuwirken und so Schaden von unserem Unternehmen, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abzuwenden. Führungskräfte, die Personalabteilung sowie Compliance stehen als vorrangige Melde- und Kontaktwege zur Verfügung.
Als zusätzliche Möglichkeit steht unseren Mitarbeiter:innen „SpeakUp!“ als Hinweisgebersystem zur Verfügung. Es kann online und telefonisch rund um die Uhr – und auch anonym – für einen Hinweis genutzt werden, um insbesondere auf betrügerisches Verhalten und wirtschaftskriminelle Handlungen aufmerksam zu machen.
Auch Hinweise von Geschäftspartnern und anderen externen Dritten, insbesondere zu menschenrechts- oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), nehmen wir sehr ernst.
Die Hinweise können auch personenbezogene Daten – insbesondere im Falle einer nicht-anonymen Meldung – enthalten.
Nachstehende Meldekanäle stehen Geschäftspartnern und anderen externen Dritten zur Verfügung.
Sofern Sie Kunde von uns sind, bitten wir Sie, vorrangig Ihr Anliegen unserem Beschwerdemanagement zu melden.
- Per Post an:
Persönlich/Vertraulich
Chief Compliance Officer
Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
Bavariafilmplatz 8
82031 Grünwald
Über diese Adresse können Sie auch um ein physisches Treffen bitten. - Über das Hinweisgebersystem „SpeakUP!“:
Es steht Ihnen zudem das Hinweisgebersystem SpeakUP! des niederländischen Betreibers SpeakUp zur Verfügung, über welches Sie Ihre Meldung – auch anonym – abgeben und auch anonym kommunizieren können. Die Wealthcap hat mit dem Betreiber SpeakUp! eine entsprechende Datenschutzvereinbarung abgeschlossen.
Die Zugangsdaten sowie FAQs zum Hinweisgebersystem SpeakUP! finden Sie hier.
Hinweis: Bei Verwendung der Links sowie Telefonnummern zu SpeakUP! werden Sie auf die Internetseite bzw. zu den Telefonanschlüssen des externen Betreibers des Hinweisgebersystems, der Firma SpeakUp aus den Niederlanden, weitergeleitet.
Hinweisgebende Personen haben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Wahl, ob sie sich an eine „interne Meldestelle“ des Unternehmens oder eine „externe Meldestelle“ der Behörden wenden. Die hinweisgebenden Personen sollten jedoch in denjenigen Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen. Bitte beachten Sie weiter bei einer Meldung an eine externe Meldestelle den gegenüber internen Meldungen eingeschränkten Anwendungsbereich gemäß § 2 HinSchG. Den Link zur Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) finden Sie hier.
Der Bereich Compliance und der speziell hierfür eingerichtete Hinweisgeber-Ausschuss (Whistleblowing) aus Mitgliedern des Managements und der Kontrolleinheiten gewährleisten, dass die Meldungen sorgfältig geprüft und absolut vertraulich behandelt werden.