Er­ben 

und Verschenken

Er­ben

Hier er­hal­ten Sie von uns Informationen zur Ab­wick­lung ei­nes Erb­falls und alle da­für not­wen­di­gen Unter­lagen.

Down­load-Cen­ter

Alle die zur Erb­fall­be­ar­bei­tung not­wen­di­gen For­mu­la­re fin­den Sie hier di­rekt zum Down­load.

Informationen zur Erb­fall­be­ar­bei­tung

Auf­trag zur Erb­fall­be­ar­bei­tung

Be­voll­mäch­ti­gung zur Er­ben­ge­mein­schaft

Auf­trag zur Erb­fall­über­tra­gung

Auf­trag zur Schenkung oder ent­gelt­li­chen Über­tra­gung

Er­gän­zungs­blatt Post-Ident

Per­sön­li­che Iden­ti­täts­prü­fung Erb­fall

Iden­ti­täts­prü­fung ju­ris­ti­sche Per­son / Per­so­nen­ge­sell­schaft

Selbst­aus­kunft

Verschenken & Über­tra­gen

Sie sind an ei­ner Über­tra­gung Ihrer Sachwert­beteiligung interes­siert?

Der steu­er- und gesellschafts­rechtliche Über­gang des Kom­man­dit­an­teils er­folgt ge­mäß den ge­sell­schafts­ver­trag­li­chen Re­ge­lun­gen. Im Re­gel­fall ist hier­bei als Stich­tag der 01.01. des folgen­den Jah­res fest­ge­legt.

Sach­wer­te verschenken

Grund­sätz­lich wei­sen wir Sie dar­auf hin, dass bei ei­ner vor­zei­ti­gen Über­tra­gung der Sachwert­beteiligung die Ein­kunfts­er­zie­lungs­ab­sicht in Fra­ge ge­stellt wer­den kann. Eben­so wie ein Ver­kauf der Beteiligung ist auch die Schenkung eine be­wuss­te Hand­lung, die dazu führt, dass kei­ne Ein­künf­te mehr er­zielt wer­den. Es be­steht da­her das Ri­si­ko, dass das Fi­nanz­amt un­ter­stellt, der Anleger habe von An­fang an nicht die Ab­sicht ge­habt, Ein­künf­te zu erzielen („Lieb­ha­be­rei“). So­mit könn­ten steu­er­li­che Ver­lus­te auch nach­träg­lich ab­erkannt wer­den - mit der Fol­ge, dass Sie ge­währ­te Steu­er­erstat­tun­gen zu­rück­zah­len müss­ten.

Sach­wer­te
über­tra­gen

So­fern Sie an ei­ner Über­tra­gung Ihrer Beteiligung interes­siert sind, sen­den Sie uns bit­te den voll­ständig aus­ge­füll­ten Auf­trag (Down­load) zu. Im nächs­ten Schritt las­sen wir Ih­nen die indivi­duell vor­be­rei­te­te Über­tra­gungs­ver­ein­ba­rung und alle wei­te­ren Unter­lagen zu­kom­men.

Even­tu­ell an­fal­len­de Kos­ten wer­den nach er­folg­ter Über­tra­gung in Rech­nung ge­stellt. Die Höhe der Über­tra­gungs­ge­bühr sowie den schen­kung­steu­er­li­chen Wert der Beteiligung (ent­spricht dem erb­schaft­steu­er­li­chen Wert) fin­den Sie im Ka­pi­tel „Steu­er­li­che Wer­te“ auf die­ser Sei­te.

Bit­te be­ach­ten Sie, dass uns die voll­ständigen Unter­lagen bis spä­tes­tens 15.11. ei­nes Jah­res vorliegen müs­sen, um recht­zei­tig die Zu­stim­mun­gen der Ge­schäfts­füh­rung der Fonds­ge­sell­schaft bzw. der Treu­hän­de­rin ein­ho­len zu kön­nen.

Bei wei­te­ren Fragen ste­hen wir Ih­nen ger­ne als Ansprech­partner zur Ver­fü­gung.

Steu­er­li­che Wer­te

In den folgen­den Ru­bri­ken, sor­tiert nach Anlage­klassen, fin­den Sie De­tail­in­for­ma­tio­nen zu Um­schrei­bungs­ge­büh­ren und erb­schaft­steu­er­li­chen Wer­ten von Wealth­cap Fonds­ge­sell­schaf­ten.

Immo­bilien Deutsch­land

Immo­bilien Eu­ro­pa

Immo­bilien Nord­ame­ri­ka

In­fra­struk­tur

Erneuer­bare En­er­gien

Le­bens­ver­si­che­rungs­po­li­cen USA

Le­bens­ver­si­che­rungs­po­li­cen Gross­bri­tan­ni­en

Luft­ver­kehr

Al­ter­na­ti­ve Assets

Private Equity / Ven­ture Ca­pi­tal

Sach­Wer­te Port­fo­li­os

Zweit­markt­fonds

Kon­takt

Sie ha­ben Fragen?
Wir sind ger­ne für Sie da.
Mon­tag, Diens­tag und Don­ners­tag 9:00 bis 12:00 Uhr sowie
Don­ners­tag 15:00 bis 17:00 Uhr