FAQ Zweit­markt

Hier fin­den Sie Ant­wor­ten auf häu­fig ge­stell­te Fragen Rund um das The­ma „Zweit­markt“.
Wie lan­ge dau­ert die Ver­kaufs­ab­wick­lung bei ei­nem Zweit­markt­ver­kauf?

Die Ver­kaufs­ab­wick­lung dau­ert min­des­tens 4 Wo­chen. Ein­fluss auf äu­ße­re Fak­to­ren wie die Nach­fra­ge am Zweit­markt, die Ver­mitt­lungs­dau­er, die Schnel­lig­keit der Kauf­preis­zah­lung durch den Käu­fer und die Be­ar­bei­tungs­dau­er durch die Fonds­bör­se kön­nen wir nicht neh­men. Wir be­glei­ten Sie in dem ge­sam­ten Pro­zess und un­ter­stüt­zen Sie ger­ne.

Was kann ich machen, wenn der Ver­kauf nicht zu­stan­de kommt?

Kann Ihr Auf­trag bei der Fonds­bör­se nicht aus­ge­führt wer­den, ob­wohl an­de­re Ver­mitt­lun­gen statt­fin­den, kann es an Ih­rem Min­dest­ver­kaufs­kurs bzw. Auf­trags­li­mit lie­gen. Wenn Sie be­reit sind, Ihren An­teil zu ei­nem nied­ri­ge­ren Kurs zu ver­kau­fen, be­steht für Sie die Mög­lich­keit, mit ei­nem Li­mi­t­än­de­rungs­auf­trag Ihr Li­mit an­zu­pas­sen. Vor­aus­set­zung hier­für ist, dass Ihr Mak­ler­auf­trag noch gül­tig ist.

Kann ich von mei­nem Ver­kaufs­wunsch zu­rück­tre­ten?

Ihr Mak­ler­auf­trag ist 9 Mo­na­te gül­tig. Er­folg­te noch kei­ne Ver­mitt­lung, ha­ben Sie je­der­zeit die Mög­lich­keit, kos­ten­frei von Ih­rem Auf­trag zu­rück­zu­tre­ten. Bit­te er­klä­ren Sie uns Ihren Rück­tritts­wunsch in schrift­li­cher Form. Wenn Sie dies wün­schen, ger­ne auch per E-Mail.

Ist der Auf­trag von der Fonds­bör­se be­reits er­folg­reich ver­mit­telt wor­den, be­darf es der Zu­stim­mung der Fonds­bör­se und des Käu­fers zum Rück­tritt. Zu­dem wird Ih­nen in der Re­gel die Fonds­bör­se ei­nen Auf­wen­dungs­er­satz in Höhe von 395,00 EUR be­rech­nen

Warum muss ich eine Iden­ti­täts­prü­fung ein­rei­chen, ob­wohl ich be­reits Anleger bin?

Ob­wohl Sie sich be­reits als un­ser Anleger zum Zeit­punkt des Bei­tritts ge­mäß Geldwäsche­gesetz der Wealth­cap ge­gen­über iden­ti­fi­ziert ha­ben, ist eine er­neu­te Iden­ti­fi­zie­rung bei der Fonds­bör­se er­for­der­lich.

Durch Ihre Be­auf­tra­gung der Fonds­bör­se, Ihren An­teil zu ver­mit­teln, wer­den Sie neu­er Ver­trags­part­ner der Fonds­bör­se. Die Fonds­bör­se ist ge­mäß Geldwäsche­gesetz ver­pflich­tet, je­den Ver­trags­part­ner zu le­gi­ti­mie­ren, da sie u.a. auch die Über­wei­sung des Kauf­prei­ses an Sie vor­nimmt.

Wel­che Unter­lagen wer­den von dem Be­voll­mäch­tig­ten oder dem Be­treu­er be­nö­tigt?

Bei ei­ner Ver­tre­tung durch ei­nen Be­voll­mäch­tig­ten be­nö­ti­gen die Fonds­bör­se und wir eine schrift­li­che Voll­macht im Ori­gi­nal oder als Aus­fer­ti­gung.

Von ei­nem Be­treu­er be­nö­ti­gen wir die Bestallungsurkunde/Betreuerausweis sowie den ge­richt­li­chen Be­schluss zum Ver­kauf der Beteiligung. Bei­de Do­ku­men­te bit­te im Ori­gi­nal ein­rei­chen.

Ich habe eine Beteiligung ge­erbt, will die­se aber nicht be­hal­ten. Wie kann ich mei­ne Beteiligung ver­äu­ßern?

Zu­nächst ist die Erb­fall­be­ar­bei­tung mit­tels Über­tra­gung der Beteiligung auf ei­nen Er­ben ab­zu­schlie­ßen.

So­fern Sie als Erbe die Beteiligung nicht be­hal­ten möchten und sich die In­vest­ment­ge­sell­schaft nicht be­reits in Li­qui­da­ti­on be­fin­det, be­steht im An­schluss die Mög­lich­keit, die­se über den Zweit­markt zu ver­kau­fen.

In wel­cher Form wer­den die Ver­kaufs­un­ter­la­gen von Wealth­cap be­nö­tigt?

Bit­te las­sen Sie uns folgen­de Unter­lagen mit Ihrer Ori­gi­nal­un­ter­schrift zu­kom­men:

  • Kauf­ver­trag in 3-fa­cher Aus­fer­ti­gung er­gänzt um Ort und Da­tum
  • voll­ständig aus­ge­füll­ter Mak­ler­auf­trag (Auf­trags­li­mit nicht ver­ges­sen!)
  • For­mu­lar per­sön­li­che Iden­ti­täts­prü­fung mit der Be­stä­ti­gung Ihrer Bank nebst Aus­weis­ko­pie
  • Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung
Wie er­folgt die Kauf­preis­zah­lung?

Nach er­folg­ter Um­schrei­bung in­for­mie­ren wir Sie, den Käu­fer und die Fonds­bör­se. Auf die­ser Ba­sis über­weist die Fonds­bör­se Ih­nen den Kauf­preis ab­züg­lich der Pro­vi­si­on etc. auf Ihr Kon­to - in der Re­gel in­ner­halb von 1-2 Wo­chen.

Wel­che Über­tra­gungs­über­gän­ge gibt es bei dem Ver­kauf mei­ner Beteiligung?

In den Ge­sell­schafts­ver­trä­gen ist ge­re­gelt, dass eine Über­tra­gung im­mer nur zum 01.01. des Fol­ge­jah­res durch­ge­führt wer­den kann. Der wirt­schaft­li­che Über­gang, ins­be­son­de­re hin­sicht­lich der Aus­schüt­tun­gen, ist indivi­duell im Kauf­ver­trag an­ge­ge­ben und ent­spricht dem Ver­mitt­lungs­da­tum (Aus­nah­me:  Bei US-ame­ri­ka­ni­schen Im­mo­bi­li­en­fonds gibt es ge­son­der­te Re­ge­lun­gen im Kauf­ver­trag). Die Kauf­preis­zah­lung wird aber be­reits nach er­folg­ter Um­schrei­bung durch die Fonds­bör­se vor­ge­nom­men.

Was ist der Hin­ter­grund der Kurs­ent­wick­lung & Preis­bil­dung bei dem Ver­kauf der Beteiligung?

Der letzt­li­che An­kaufs-/Ver­kaufs­kurs ei­ner Sachwert­beteiligung, der so­ge­nann­te Zweit­markt­kurs, ist im­mer ein Aus­gleich zwi­schen den In­ter­es­sen des Ver­käu­fers und de­nen des Käu­fers. Er wird u. a. in Ab­hän­gig­keit von An­ge­bot und Nach­fra­ge er­mit­telt und hängt von ei­ner Viel­zahl an­de­rer Fak­to­ren ab. Des­halb ist z.B. der NAV ei­ner Beteiligung zwar ein wich­ti­ger An­halts­punkt für ei­nen mög­li­chen Zweit­markt­kurs – in der Praxis kann es aber zu er­heb­li­chen Ab­wei­chun­gen kom­men.

Die Fonds­bör­se ver­sucht durch das Meist­aus­füh­rungs­prin­zip die In­ter­es­sen des Ver­käu­fers und Käu­fers in Ein­klang zu brin­gen: Han­dels­täg­lich er­mit­telt sich ein Preis, zu dem alle ver­mit­tel­ba­ren Auf­trä­ge für die je­wei­li­ge Fonds­ge­sell­schaft aus­ge­führt wer­den. Prio­ri­tät bei der Aus­füh­rung ha­ben die höchs­ten Kauf­auf­trä­ge und die nied­rigs­ten Ver­kaufs­auf­trä­ge.

Hat der Ver­kauf steu­er­li­che Aus­wir­kun­gen auf mich?

Ein vor­zei­ti­ger Ver­kauf von Fonds­be­tei­li­gun­gen kann Steu­er­zah­lun­gen aus­lö­sen.
Wir emp­feh­len vor ei­nem Ver­kauf die Rück­spra­che mit dem per­sön­li­chen Steu­er- und Rechts­be­ra­ter.
Bit­te be­ach­ten Sie unsere fonds­spe­zi­fi­schen In­for­ma­ti­ons­blät­ter.

Wel­che Kos­ten kön­nen auf mich zu­kom­men?

Bei er­folg­rei­cher Ver­mitt­lung:

  • 3,25% des Ver­kaufs­prei­ses (Min­dest­be­trag: no­mi­nal 395,00 in Fonds­wäh­rung)
  • 30,00 in Fonds­wäh­rung Trans­ak­ti­ons­ent­gelt für Treu­hand­kon­to-Ab­wick­lung (Ver­käu­fer­an­teil)
  • 150,00 in Fonds­wäh­rung für jede wei­te­re Teil­aus­füh­rung
  • 250,00 in Fonds­wäh­rung bei Fremd­wäh­rungs­fonds
  • 200,00 USD bei US-ame­ri­ka­ni­schen Im­mo­bi­li­en­fonds für die steu­er­li­che Ver­kaufs­ab­wick­lung un­se­res Dienst­leis­ters Rödl & Part­ner

Bei Nicht­ab­schluss trotz er­folg­rei­cher Ver­mitt­lung:

  • 395,00 EUR Auf­wen­dungs­er­satz

Für die Un­ter­stüt­zung der Ab­wick­lung er­hält Wealth­cap von der Pro­vi­si­on der Fonds­bör­se bei An­teils­ver­käu­fen 1,9% be­zo­gen auf den Ver­kaufs­preis, min­des­tens no­mi­nal 197,50 in Fonds­wäh­rung, für wei­te­re Teil­aus­füh­run­gen je­weils 75,00 in Fonds­wäh­rung oder im Fal­le Ihres Rück­trit­tes ei­nen Be­trag von 197,50 EUR.

Die In­vest­ment­ge­sell­schaft, an wel­cher ich be­tei­ligt bin, ist be­reits in Li­qui­da­ti­on. Kann ich den­noch mei­nen An­teil ver­kau­fen?

Ein Fonds be­fin­det sich in der Re­gel in Li­qui­da­ti­on, wenn die In­ves­ti­ti­ons­ob­jek­te be­reits ver­äu­ßert wur­den und die Über­wei­sung des Ver­äu­ße­rungs­er­lö­ses er­folg­te. Die noch of­fe­ne Schluss­aus­schüt­tung be­trägt in die­sen Fäl­len zwi­schen 2 und 5 Pro­zent und wird zum Ab­schluss der Li­qui­da­ti­ons­pha­se aus­be­zahlt.

Wur­de durch die Fonds­bör­se eine Han­dels­aus­set­zung vor­ge­nom­men, ist ein Ver­kauf über die­sen Zweit­markt nicht mehr mög­lich.

Wel­chen Vor­teil hat der Ver­kauf über unseren Zweit­markt-Ser­vice?
  • per­sön­li­cher Ansprech­partner wäh­rend der ge­sam­ten Ver­kaufs­ab­wick­lung
  • ak­tu­el­le Information der Fonds­bör­se über die Kurs­in­di­ka­ti­on
  • Zu­sen­dung al­ler not­wen­di­gen Ver­trags­un­ter­la­gen inkl. Aus­füll­hin­wei­sen
  • Ein­ho­lung der ge­sell­schafts­ver­trag­li­chen Zu­stim­mun­gen zum Ver­kauf
  • Prü­fung und Wei­ter­lei­tung der voll­ständigen Ver­trags­un­ter­la­gen an die Fonds­bör­se Deutsch­land
  • Kon­trol­le der Um­schrei­bung
  • Über­wa­chung der Ver­kaufs­ab­wick­lung, ins­be­son­de­re der Zah­lung
  • ein­fach, schnel­ler und trans­pa­rent