Übertragung
Sofern Sie an einer Übertragung Ihrer Beteiligung interessiert sind, senden Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten Auftrag (Download) zu. Im nächsten Schritt lassen wir Ihnen die individuell vorbereitete Übertragungsvereinbarung und alle weiteren Unterlagen zukommen.
Eventuell anfallende Kosten werden nach erfolgter Übertragung in Rechnung gestellt. Die Höhe der Übertragungsgebühr sowie den schenkungsteuerlichen Wert der Beteiligung (entspricht dem erbschaftsteuerlichen Wert) finden Sie auch hier.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Unter unserer
kostenfreien Servicenummer 0800 96 28 000
Servicenummer Ausland +49 89 678 205-500
können Sie uns montags, dienstags und donnerstags von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr sowie mittwochs und
freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr erreichen.
Bitte beachten Sie, dass uns die vollständigen Unterlagen bis spätestens 15.11. eines Jahres vorliegen müssen, um rechtzeitig die Zustimmungen der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft bzw. der Treuhänderin einholen zu können.