Glossar



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    • Zeichnungssumme

      (auch: Anlagebetrag, Nominalbetrag) Betrag, mit dem sich ein Anleger an der Fondsgesellschaft beteiligt. Bestimmt die Beteiligungsquote des Anlegers und damit insbesondere seinen Stimmrechtsanteil und seinen Anteil am Gewinn und Verlust der Fondsgesellschaft. Steuerliche Ergebnisse und Ausschüttungen werden entweder in Prozent der Zeichnungssumme oder in Prozent der Bareinlage angegeben. Der Ausgabeaufschlag zählt nicht zur Zeichnungssumme.

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