Offenlegung zu Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gemäß Artikel 3 SFDR
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“) sind Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater ab dem 10. März 2021 unter anderem verpflichtet, auf ihrer Internetseite Informationen zu ihren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Investitionsentscheidungsprozessen zu veröffentlichen.
Nachhaltigkeitsverständnis von Wealthcap
'Wealthcap misst nachhaltigem Handeln und der damit einhergehenden gesellschaftlichen Verantwortung einen hohen Stellenwert zu. Deshalb hat sich Wealthcap zum Ziel gesetzt, die Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität aktiv zu unterstützen. Zum einen optimiert Wealthcap seinen Immobilienbestand energetisch und wird dies weiterhin forcieren. Zum anderen positioniert sich Wealthcap als nachhaltiger Produktlieferant, um das Produktangebot an nachhaltigen Investitionsmöglichkeiten am Markt zu erhöhen und somit aktiv Finanzströme in nachhaltige Anlageprodukte zu lenken. Des Weiteren wird der hohe Social- und Governancestandard von Wealthcap weiter ausgebaut. Als Zeichner der United Nations Principles for Responsible Investment (UN PRI) will Wealthcap die Transparenz in Bezug auf die Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens erhöhen und mit der Umsetzung dieser Strategie zu einem nachhaltigeren Finanzsystem beitragen. Dies spiegelt sich sowohl bei der Neuproduktentwicklung, bei Investitionen als auch im Bestandsmanagement wider. Innerhalb von Wealthcap gelten Grundsätze einer werteorientierten, nachhaltigen Unternehmensführung. Um diese Kultur zu fördern, werden Mitarbeiter durch Schulungen und Informationsveranstaltungen in die Mitverantwortung genommen.
Anlageklasse Immobilien-Direktinvestments
Bei allen Investitionsentscheidungen werden Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt und im Rahmen der Ankaufsprüfung ESG-Kriterien überprüft. Der regionale Investitionsschwerpunkt liegt auf Immobilien in Deutschland. Unmittelbare physische Klimarisiken für das jeweilige Objekt sieht Wealthcap dadurch grundsätzlich stark reduziert, berücksichtigt diese jedoch u. a. bei der Auswahl der Standorte (z. B. Vermeidung von Überschwemmungsgebieten). Soziale Gesichtspunkte werden bei der Auswahl ebenso berücksichtigt wie Aspekte der Unternehmensführung, um Reputationsrisiken und möglicherweise daraus resultierende Geschäftsrisiken zu vermeiden. Dies ist in den Richtlinien von Wealthcap verankert. Transitorische (Umwelt-)Risiken werden reduziert, indem Kriterien wie u. a. Bauqualität, Gebäudealter und Standort in die Investitionsentscheidungen einfließen. Ein zentrales Ankaufskriterium stellt die Energieeffizienz für die Wealthcap dar.
In der Bestandsphase ist die Optimierung von Strom-, Erdgas- und Fernwärmebezugsverträgen ein zentraler Bestandteil, um den CO2-Fußabdruck zu reduzieren. So werden die Energiebezugsverträge des Wealthcap-Portfolios, soweit möglich, auf Ökostrom sowie Ökogas umgestellt. Zudem stellt Wealthcap das Thema Energiemanagement und die Erreichung der Ziele des Pariser Abkommens in den Vordergrund der ESG- und Investitionsstrategie. Um diese weiter zu schärfen, sind u.a. Prozesse und Module zur systematischen Erfassung und Quantifizierung des CO2-Ausstoßes implementiert. Somit werden positive Beiträge zur Dekarbonisierung wie auch Risiken aus sich ändernden Umweltstandards messbar, steuerbar und für Investoren transparent. In diesem Zusammenhang plant Wealthcap die Umstellung auf einen digitalen Messstellenbetrieb, um den Energieverbrauch in den Objekten besser überwachen zu können. Des Weiteren implementiert Wealthcap ein Abfallmanagement sowie die Optimierung der Recyclingmöglichkeiten als zentrales und wichtiges Thema im Bestandsportfolio.
Zielfondslösungen
Institutionelle Zielfondsprodukte (Tätigkeit als AIFM und Anlageberater)
Im Rahmen von Kapitalzusage- bzw. Investitionsentscheidungen als AIFM sowie der Tätigkeit als Investmentberater für Fonds, bei denen die Structured Invest S. A. als AIFM tätig ist, überprüft Wealthcap bei Kapitalzusagen an institutionelle Zielfonds das ESG-Gesamtkonzept des Zielfondsmanagers und den Investmentansatz des Zielfonds hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten und -risiken. Da es sich bei den Zielfonds i. d. R. um Blind Pools handelt, beschränkt sich die Möglichkeit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Auswahl der Zielfondsinvestitionen auf die Schlüssigkeit des von dem Zielfondsmanager zur Verfügung gestellten Gesamtkonzepts. In diesem Zusammenhang prüft Wealthcap auch, ob in den vorvertraglichen Informationen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden und ob eine nachhaltige Investition angestrebt wird. Insbesondere besteht für Wealthcap nach einer Kapitalzusage an einen Zielfonds keine Möglichkeit, die Auswahl von Einzelunternehmen durch den Zielfondsmanager zu beeinflussen, auch wenn diese die Vorstellung von Wealthcap im Hinblick auf Nachhaltigkeitsrisiken nicht erfüllen.
Zweitmarktfonds (Tätigkeit als Anlageberater)
Wealthcap ist als Investmentberater für einen Zweitmarktfonds, dessen AIFM die Structured Invest S. A. ist, tätig und berät diesen bei Zweitmarktinvestitionen in geschlossene Publikumsfonds. Nachhaltigkeitsrisiken werden in den Anlageberatungstätigkeiten nicht explizit berücksichtigt.