Steuern und Gebühren
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Muss ich meine Ausschüttungen in der Steuererklärung angeben?
Nein, grundsätzlich sind Ausschüttungen nicht in der Steuererklärung anzugeben.
Eine Aussschüttung stellt handelsrechtlich eine Entnahme aus der Investmentgesellschaft dar. Einmal pro Jahr wird von der Investmentgesellschaft ein steuerliches Ergebnis anhand der Einnahmen der Investmentgesellschaft festgestellt und den Anlegern schriftlich mitgeteilt.
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Was muss ich in der Steuererklärung angeben?
Nur die den Anlegern einmal pro Jahr von Wealthcap schriftlich mitgeteilten steuerlichen Ergebnisse sind für die Steuererklärung relevant.
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Muss ich auf das steuerliche Ergebnis meiner Beteiligung warten, um meine persönliche Steuererklärung abgeben zu können??
Nein. Sie können Ihre Steuererklärung unabhängig von unserer steuerlichen Ergebnismitteilung jederzeit abgeben.
Das auf Sie entfallende anteilige Ergebnis wird automatisch an Ihr Wohnsitzfinanzamt gemeldet. Auf den Zeitpunkt dieser amtsinternen Meldung haben wir keinen Einfluss.
Sollten Sie nicht in Deutschland steuerpflichtig sein, erfolgt keine amtsinterne Meldung an ein ausländisches Finanzamt.
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Wieso weicht das steuerliche Ergebnis von der erhaltenen Ausschüttung ab?
Ausschüttung und steuerliches Ergebnis sind getrennt voneinander zu betrachtende Größen. Die Höhe der Ausschüttung unterscheidet sich vom steuerlichen Ergebnis der Investmentgesellschaft, weil beide auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen basieren. Die Ausschüttungen erfolgen aus frei verfügbarer Liquidität der Gesellschaft. Das steuerliche Ergebnis stellt den steuerlichen Gewinn der Investmentgesellschaft dar, der von den Anlegern anteilig zu versteuern ist – unabhängig davon, ob aus der Liquidität Ausschüttungen erfolgen oder nicht.
Weitere Infos dazu finden Sie hier: Anlegerinformation 'Ausschüttung vs. steuerliches Ergebnis'
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Was ist der sogenannte Progressionsvorbehalt?
Beim Progressionsvorbehalt werden ausländische Einkünfte den inländischen Einkünften des Anlegers hinzugerechnet. Anschließend wird geprüft, welcher Durchschnittssteuersatz auf Grundlage der zusammengerechneten Einkünfte anzuwenden ist. Dieser sich ergebende ggf. höhere Durchschnittssteuersatz wird dann jedoch nur auf die inländischen Einkünfte angewendet.
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Was sind Sonderwerbungskosten/Sonderbetriebsausgaben?
Sonderwerbungskosten/Sonderbetriebsausgaben sind Aufwendungen, die in einem eindeutigen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Fondsbeteiligung stehen und von den Anlegern persönlich getragen werden. Beispiele hierfür sind Darlehenszinsen für eine bestehende Anteilsfinanzierung, Notarkosten bei Handelsregistereintragungen oder Gebühren für Umschreibungen.
Sonderwerbungskosten/Sonderbetriebsausgaben können nur im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte der Investmentgesellschaft geltend gemacht werden und müssen daher jeweils bis zum 31.03. des Folgejahres schriftlich eingereicht werden. Eine ggf. auch nachträgliche Geltendmachung im Rahmen der individuellen steuerlichen Veranlagung der Anleger ist nicht möglich.
Weitere Infos finden Sie hier: Anlegerinformationen 'Sonderwerbungskosten' und 'Sonderbetriebsausgaben'
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Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen, um den Abzug von Abgeltungssteuer zu vermeiden?
Nein, da die Fondsgesellschaft Kapitaleinkünfte im eigenen Namen erzielt.
Ein persönlicher Steuerfreibetrag wird durch das Finanzamt im Rahmen der individuellen Steuerveranlagung automatisch berücksichtigt.
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Ich habe einen US-Immobilienfonds gezeichnet. Welche Unterlagen muss ich zur Beantragung einer US-Steuernummer einreichen?
Für die Beantragung einer US-Steuernummer können Sie entweder eine Kopie Ihres Reisepasses oder eine Kopie Ihres Personalausweises zusammen mit einer Kopie Ihres Führerscheins oder eine Kopie Ihres Personalausweises zusammen mit einem Auszug aus dem Geburtenregister (keine Kopie) einreichen.
Bitte beachten Sie, dass die Kopien von einer entsprechenden Behörde beglaubigt sein müssen (Einwohnermeldeamt, Fahrerlaubnisbehörde, Standesamt). Eine Bestätigung der Dokumente durch einen Bankmitarbeiter ist aufgrund amerikanischer Vorschriften nicht möglich.
Weitere Details zur Beantragung finden Sie hier: Anlegerinformation 'Beantragung einer US-Steuernummer'
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Was ist eine Selbstauskunft zu FATCA und CRS?
FATCA steht für “Foreign Account Tax Compliance Act” und ist ein US-Steuergesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit von in den USA steuerpflichtigen Personen.
CRS steht für “Common Reporting Standard”. Dabei handelt es sich um einen internationalen Standard zum automatischen Austausch von Steuerinformationen.
Zielsetzung beider Regularien ist die Verhinderung grenzüberschreitenden Steuerbetrugs sowie die Förderung der Steuerehrlichkeit.
Auch wenn Sie selbst in keinem anderen Land als Deutschland steuerpflichtig oder wohnhaft sind, sind wir verpflichtet, unsere Anleger hinsichtlich FATCA und CRS zu prüfen. Zu diesem Zweck bestätigen Sie als Kunde Ihre Steuerdaten auf dem Formular Selbstauskunft.
Hier geht es zur steuerlichen Selbstauskunft
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