Glossar



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    • Zweitmarkt

      Markt, der es dem Anleger einer Sachwertbeteiligung ermöglicht, seinen Anteil zu veräußern, ohne den frühestmöglichen Kündigungstermin oder die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft abwarten zu müssen. Eine Garantie für die Veräußerbarkeit von bestimmten Anteilen kann jedoch nicht übernommen werden. Es kann auch nicht prognostiziert werden, welcher Veräußerungserlös bei einem Verkauf über den Zweitmarkt erzielt werden kann.

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