Glossar



  • S

    • Swap

      Termingeschäft zwischen zwei Vertragspartnern, bei dem zukünftige Zahlungen ausgetauscht werden und bereits heute festgelegt wird, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt die Zahlungen fließen. Zweck ist die Absicherung finanzieller Risiken oder die bewusste Aufnahme neuer Risiken zur Optimierung der Rentabilität einer Investition. Mit einem Zinsswap kann die Beteiligungsgesellschaft ihre Bankdarlehen gegen steigende oder fallende Zinsen absichern. Bei einem Währungsswap kommt – neben den Zinsen – auch ein Kapitaltausch in Fremdwährung hinzu, sodass dem Vorteil niedriger ausländischer Zinsen ein Währungsrisiko gegenübersteht.


  • T

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