Welche Alternativen zum Verkauf gibt es?
Bei einem geschlossenen Fonds bestehen für den Anleger im Regelfall drei Alternativen zum Verkauf der Fondsbeteiligung:
- Die Gesellschafter können i.d.R. durch einen Beschluss mit 75 %iger Mehrheit die Fondsliquidation herbeiführen. Im Anschluss an den Verkauf des Investitionsobjektes wird nach Tilgung der Fremdmittel die verbleibende Liquidität an die Gesellschafter verteilt.
- Neben der Fondsliquidation ist i.d.R. eine individuelle Kündigungsmöglichkeit (10 bis 15 Jahre nach der Emission) im Gesellschaftsvertrag eingeräumt, so dass der Anleger ab diesem Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft ausscheiden und die eingetretene Wertentwicklung des Investitionsobjektes realisieren kann.
- Bis zur individuellen Kündigungsmöglichkeit stellt der Zweitmarkt eine zusätzliche Veräußerungsmöglichkeit dar.

