Verschenken - Übertragung einer Sachwertbeteiligung
Sie sind an einer Übertragung Ihrer Sachwertbeteiligung interessiert?
Der steuer- und gesellschaftsrechtliche Übergang des Kommanditanteils erfolgt gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen. Im Regelfall ist hierbei als Stichtag der 01.01. des folgenden Jahres festgelegt.
Grundsätzlich weisen wir Sie darauf hin, dass die Einkunftserzielungsabsicht bei vorzeitiger
Übertragung der Sachwertbeteiligung in Frage gestellt werden kann. Ebenso wie ein Verkauf der
Beteiligung ist auch die Schenkung eine bewusste Handlung, die dazu führt, dass keine Einkünfte
mehr erzielt werden. Es besteht das Risiko, dass das Finanzamt unterstellt, der Anleger habe von
Anfang an keine Einkunftserzielungsabsicht gehabt (Liebhaberei). Somit könnten die steuerlichen
Verluste auch nachträglich aberkannt werden - mit der Folge, dass die gewährten Steuererstattungen
zurückgezahlt werden müssten.
Übertragung
Sofern Sie an einer Übertragung der Beteiligung zum nächstmöglichen Termin interessiert sind, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Nutzen Sie unsere
Kostenfreie Servicenummer 0800 96 28 000
Servicenummer Ausland +49 89 678 205-500
am besten zu unseren Servicezeiten montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr. Gerne
lassen wir Ihnen die erforderliche Übertragungsvereinbarung sowie einen
Identitätsprüfungsbogen
(Download)
für den Empfänger zukommen.
Bitte beachten Sie, dass uns die vollständigen Unterlagen bis spätestens 15.11. eines Jahres vorliegen müssen, um rechtzeitig die Zustimmungen der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft bzw. der Treuhänderin einholen zu können.
Auf Anfrage teilen wir Ihnen gerne einen vorläufigen schenkungssteuerlichen Wert für Ihre
Beteiligung mit.
Rechtlicher Hinweis
Die Wealth Management Capital Holding GmbH erbringt in diesem Zusammenhang keinerlei Beratung.

