Notwendige Unterlagen für eine Nachlassübertragung
Um über die im Nachlass befindliche Sachwertbeteiligung verfügen zu können, benötigen Sie einen Erbschein. Dafür ist das Amtsgericht als Nachlassgericht zuständig, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.
Als Alternative zum Erbschein gilt nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ein notarielles Testament oder Erbvertrag mit einer Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichtes.
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass ein handschriftliches Testament Sie rechtlich nicht ausreichend als Erbe legitimiert.
Die Erbnachweise sind in Form einer bankbestätigten Kopie, die nicht älter als
4 Wochen sein darf, einzureichen. Des Weiteren sind noch folgende Unterlagen
notwendig:
- Kopie der Sterbeurkunde
- GWG-Identitätsprüfungsbogen (Download) und Kopie des Personalausweises
- Umschreibungsantrag (wird von WealthCap fondsspezifisch erstellt)
- ggf. Vollmachtserteilung bei Erbengemeinschaften (wird von WealthCap vorbereitet)
- ggf. Handelsregistervollmacht bei Direktbeteiligungen
Weitere Informationen
► Erbfallabwicklung in 3 Schritten
► Umschreibungsgebühren und erbschaftsteuerliche Werte
Rechtlicher Hinweis
Die Wealth Management Capital Holding GmbH erbringt in diesem Zusammenhang keinerlei Beratung.

