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Unterlagen für Sachwertbeteiligung

 

Notwendige Unterlagen für eine Nachlassübertragung


Um über die im Nachlass befindliche Sachwertbeteiligung verfügen zu können, benötigen Sie einen Erbschein. Dafür ist das Amtsgericht als Nachlassgericht zuständig, an dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Als Alternative zum Erbschein gilt nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen ein notarielles Testament oder Erbvertrag mit einer Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichtes.

Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass ein handschriftliches Testament Sie rechtlich nicht ausreichend als Erbe legitimiert.

 

Die Erbnachweise sind in Form einer bankbestätigten Kopie, die nicht älter als
4 Wochen sein darf, einzureichen. Des Weiteren sind noch folgende Unterlagen notwendig:

  • Kopie der Sterbeurkunde
  • GWG-Identitätsprüfungsbogen (Download) und Kopie des Personalausweises
  • Umschreibungsantrag (wird von WealthCap fondsspezifisch erstellt)
  • ggf. Vollmachtserteilung bei Erbengemeinschaften (wird von WealthCap vorbereitet)
  • ggf. Handelsregistervollmacht bei Direktbeteiligungen

 

Weitere Informationen

► Erbfallabwicklung in 3 Schritten

► Umschreibungsgebühren und erbschaftsteuerliche Werte  

 

 

 

Rechtlicher Hinweis

Die Wealth Management Capital Holding GmbH erbringt in diesem Zusammenhang keinerlei Beratung.