WealthCap Private Equity 15/16
Unternehmerisch handeln und Werte schaffen
Private Equity, die außerbörsliche Kapitalbeteiligung, spielt seit Jahren eine tragende
Rolle bei der Finanzierung von Innovation und Wachstum. Die Bereitstellung von privatem
Eigenkapital stellt für Unternehmen nicht nur eine attraktive Alternative bzw. ergänzende
Finanzierungsform dar, sondern ist oft die einzige Möglichkeit, Zukunftsinvestitionen umzusetzen.
Ausgesuchte Praxisbeispiele in den USA und interessante Artikel zu Private Equity finden Sie
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WealthCap Private Equity 15/16 im Überblick:
- Gelegenheit für die Beteiligung an einem Private-Equity-Dachfonds mit einer strategischen Währungsposition in US-Dollar. Geplant ist in einen oder mehrere Private-Equity-Fonds zu investieren
- Potenzielle Zielfonds, die durch die Komplementärin der Fondsgesellschaft als aussichtsreich eingestuft wurden, sind der bereits im Jahr 2007 aufgelegte Zielfonds Carlyle Partners V (CP V) und der im Jahr 2011 neu aufgelegte Carlyle US Equity Opportunity Fund
- Exklusive Möglichkeit für Privatanleger, sich fokussiert an diesem potenziellen Zielfonds im Rahmen der angebotenen Zeichnungssummen (ab 25.000,00 USD zzgl. Agio) zu beteiligen
- Langjährige Erfahrung und positiver Trackrecord eines starken Partners im Bereich Private Equity: WealthCap
- Es wird ein großer Teil eines Konjunkturzyklus abgedeckt, da der Zeitraum für die Akquisitionen ca. drei bis fünf Jahre betragen
Investitionsgegenstand
Mit dem WealthCap Private Equity 15/16 investieren Anleger in einen Fonds, dessen Gesellschaftszweck der Erwerb, das Halten sowie ggf. die Veräußerung von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Private-Equity-Fonds ist.
Mindestbeteiligung
WealthCap Private Equity 15: 25.000 USD zzgl. 5 % Agio
WealthCap Private Equity 16: 200.000 USD zzgl. 2 % Agio
höhere Zeichnungssummen müssen durch 1.000 teilbar sein
Einzahlung
Die Einlagen sind in mehreren Raten zur Einzahlung fällig. Zum Monatsende des auf den Monat der Annahme der Beitrittserklärung folgenden Monats sind 60 % der Zeichnungssumme zzgl. 5 % Agio (WealthCap Private Equity 15) bzw. 40 % der Zeichnungssumme zzgl. 2 % Agio (WealthCap Private Equity 16) fällig. Die weiteren Kapitalabrufe sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum des Kapitalabrufs fällig und werden nach Investitionsfortschritt getätigt. Üblicherweise verteilen sich die Abrufe auf 3 bis 5 Jahre.
Geplante Laufzeit des Fonds
Die Fondsgesellschaft wird prognosegemäß bis zum 31.12.2021 mit einer Verlängerungsoption bestehen.
Prognostizierte Ausschüttungen
nicht prognostizierbar
Steuerliche Einkunftsart
Der Anleger erzielt grundsätzlich gewerbliche Einkünfte als Mitunternehmer. Im Gegensatz zu den durch die Fondsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar erzielten Zinseinkünften sind Dividenden sowie solche Gewinne, die aus der Veräußerung der mittelbar gehaltenen Beteiligungen an den Portfoliounternehmen stammen, lediglich zu 60 % Gegenstand der Besteuerung. 40 % dieser Einkünfte sind steuerfrei. Seinen einheitlich und gesondert festgestellten Gewinnanteil hat der Anleger mit seinem individuellen Steuersatz von maximal 45,0 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf zu versteuern.
Ausführliche Informationen zum WealthCap Private Equity 15/16 finden Sie in
folgender Broschüre:
KurzProfil WealthCap Private Equity 15/16 (pdf)
Hinweis zum WealthCap Private Equity 15/16
IRR-Methode
Die Renditeangabe nach der Internen Zinsfuß-Methode (IRR-Methode, englisch: Internal Rate of Return) gibt an, wie hoch die Verzinsung ist, die in jedem Zahlungszeitpunkt auf das dann noch gebundene Kapital erzielt werden kann. Nach dieser Methode wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. In der Renditeberechnung ist die Kapitalrückzahlung enthalten. Diese Form der Renditeberechnung ist mit sonstigen Renditeberechnungen anderer Kapitalanlagen, bei denen keine Änderung des gebundenen Kapitals eintritt (z. B. festverzinsliche Wertpapiere), nicht unmittelbar vergleichbar. Denn bei herkömmlichen Renditeangaben bezieht sich die Rendite immer auf das anfänglich eingesetzte und während der Laufzeit nicht veränderliche Kapital. Ein Vergleich ist deshalb nur unter Einbeziehung des jeweils durchschnittlich gebundenen Kapitals bezogen auf die Vermögensanlage, des Gesamtertrages und der Anlagedauer der jeweiligen Investition möglich. Soweit auf die IRR-Methode verwiesen wird, gilt die vorstehende Erläuterung.

