WealthCap Private Equity 13/14
Unternehmertum schafft Erfolge
Unternehmer sorgen seit je für Wohlstand, Arbeitsplätze, Innovation und Fortschritt. Ohne das
persönliche Engagement und die Aussicht auf Geschäftserfolg ist Wirtschaft nicht vorstellbar. Doch
ohne Kapital hätten es die besten Geschäftsideen oft nicht weit gebracht. Der privaten
Kapitalbeteiligung, sprich Private Equity an aussichtsreichen Unternehmen wird damit eine wichtige
Rolle zuteil und Investoren spielen eine Schlüsselrolle dabei, Unternehmertum zu ermöglichen,
Konjunktur zu beleben und Prosperität zu gewährleisten.
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WealthCap Private Equity 13/14 im Überblick:
- Gelegenheit für die Beteiligung an einem Private-Equity-Fonds. Geplant ist, in einen oder mehrere Private-Equity-Fonds zu investieren.
- Potenzieller Zielfonds, der durch die Komplementärin der Fondsgesellschaft als aussichtsreich eingestuft wurde, ist der von BC Partners beratene Private Equity-Fonds BC European Capital IX
- Exklusive Möglichkeit für Privatanleger, sich fokussiert an diesem potenziellen Zielfonds im Rahmen der angebotenen Zeichnungssummen (ab Euro 25.000,- zzgl. Agio) zu beteiligen
- Langjährige Erfahrung und positiver Trackrecord eines starken Partners im Bereich Private Equity: WealthCap
- Es wird ein großer Teil eines Konjunkturzyklus abgedeckt, da der Zeitraum für die Akquisitionen ca. drei bis fünf Jahre beträgt
- Risikoreduzierung durch gestaffelte Investitionen durch das Zielfondsmanagement möglich
- Risikodiversifizierung durch ca. 15 Investments im Zielfonds
- Stabilisierung der Anlegerportfolios durch Beimischung der Assetklasse Private Equity
Investitionsgegenstand
Mit dem WealthCap Private Equity 13/14 investieren Anleger in einen Fonds, dessen Gesellschaftszweck der Erwerb, das Halten sowie ggf. die Veräußerung von unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen an Private-Equity-Fonds ist.
Mindestbeteiligung
WealthCap Private Equity 13: 25.000 EUR zzgl. 5 % Agio
WealthCap Private Equity 14: 100.000 EUR zzgl. 3 % Agio
höhere Zeichnungssummen müssen durch 1.000 EUR teilbar sein
Einzahlung
Die Einlagen sind in mehreren Raten zur Einzahlung fällig. Zum Monatsende des auf den Monat der Annahme der Beitrittserklärung folgenden Monats sind 30 % der Zeichnungssumme zzgl. 5 % Agio (WealthCap Private Equity 13) bzw. 15 % der Zeichnungssumme zzgl. 3 % Agio (WealthCap Private Equity 14) fällig. Die weiteren Kapitalabrufe sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum des Kapitalabrufs fällig und werden nach Investitionsfortschritt getätigt. Üblicherweise verteilen sich die Abrufe auf 3 bis 5 Jahre.
Geplante Laufzeit des Fonds
Die Fondsgesellschaft wird prognosegemäß bis zum 31.12.2021 mit einer Verlängerungsoption von 3 Jahren bestehen.
Prognostizierte Ausschüttungen
nicht prognostizierbar
Steuerliche Einkunftsart
Der Anleger erzielt grundsätzlich gewerbliche Einkünfte als Mitunternehmer. Im Gegensatz zu den durch die Fondsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar erzielten Zinseinkünften sind Dividenden sowie solche Gewinne, die aus der Veräußerung der mittelbar gehaltenen Beteiligungen an den Portfoliounternehmen stammen, lediglich zu 60 % Gegenstand der Besteuerung. 40 % dieser Einkünfte sind steuerfrei. Seinen einheitlich und gesondert festgestellten Gewinnanteil hat der Anleger mit seinem individuellen Steuersatz von maximal 45,0 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf zu versteuern.
Ausführliche Informationen zum WealthCap Private Equity 13/14 finden Sie in folgender
Broschüre:
KurzProfil WealthCap Private Equity 13/14 (pdf)
Hinweis zum WealthCap Private Equity 13/14
IRR-Methode
Die Renditeangabe nach der Internen Zinsfuß-Methode (IRR-Methode, englisch: Internal Rate of Return) gibt an, wie hoch die Verzinsung ist, die in jedem Zahlungszeitpunkt auf das dann noch gebundene Kapital erzielt werden kann. Nach dieser Methode wird neben der Höhe der Zu- und Abflüsse auch deren zeitlicher Bezug berücksichtigt. In der Renditeberechnung ist die Kapitalrückzahlung enthalten. Diese Form der Renditeberechnung ist mit sonstigen Renditeberechnungen anderer Kapitalanlagen, bei denen keine Änderung des gebundenen Kapitals eintritt (z. B. festverzinsliche Wertpapiere), nicht unmittelbar vergleichbar. Denn bei herkömmlichen Renditeangaben bezieht sich die Rendite immer auf das anfänglich eingesetzte und während der Laufzeit nicht veränderliche Kapital. Ein Vergleich ist deshalb nur unter Einbeziehung des jeweils durchschnittlich gebundenen Kapitals bezogen auf die Vermögensanlage, des Gesamtertrages und der Anlagedauer der jeweiligen Investition möglich. Soweit auf die IRR-Methode verwiesen wird, gilt die vorstehende Erläuterung.

